Das Gläubigerverzeichnis zur Beantragung der Insolvenz

Immer häufiger kommt es vor, dass Menschen die Privatinsolvenz oder Firmen eine Insolvenz beantragen müssen. In diesem Zusammenhang ist ein Gläubigerverzeichnis anzulegen, indem alle Gläubiger aufgeführt sind.

Der Schritt in die Privatinsolvenz ist mit dem Gang zum Insolvenzberater oder einem Rechtsanwalt verbunden. Denn um die Insolvenz zu beantragen, muss man bestimmte rechtliche Schritte und Formalitäten einhalten. So muss die Privatinsolvenz nach bestimmten Schritten und in einer ganz bestimmten Form eingereicht werden. Die Unterlagen, die hierfür notwendig sind, beinhalten auch ein Gläubigerverzeichnis.

In diesem Gläubigerverzeichnis müssen zwingend alle Gläubiger aufgeführt sein. Die Angabe der Gläubiger muss nach bestem Wissen und Gewissen und vor allem so vollständig wie möglich durchgeführt werden. Hierzu gehört auch, dass die Summe und der Gegenstand der Forderung, die dem jeweiligen Gläubiger geschuldet wird, exakt aufgeführt ist. Wer ein Insolvenzverfahren beantragen muss, wird in der Regel auf die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Dieser verfügt in der Regel über einen entsprechenden Vordruck, auf dem die Gläubiger angegeben werden.

Die Aufstellung der Forderungen der Gläubiger beinhaltet dann auch eventuelle Mahnungen, Zinsen oder Gerichtsverfahren. In diesem Zusammenhang ist dann auch der Rechtsanwalt des entsprechenden Gläubigers anzugeben. Es empfiehlt sich also, sämtliche Unterlagen zu sichten, chronologisch zu ordnen und akribisch aufzuführen, um das Gläubigerverzeichnis vollständig vorlegen zu können. Dabei ist zu beachten, dass ältere Forderungen Vorrang vor neueren Forderungen haben. Zudem müssen sämtliche Belege und der gesamte Schriftverkehr übergeben werden.

Das Verzeichnis wird vom Rechtsanwalt oder Insolvenzverwalter benötigt, um die tatsächliche Insolvenzmasse zu bestimmen. Zudem dient das Verzeichnis als Grundlage, um den jeweiligen Gläubigern eventuell ein Angebot zur Aufrechnung anzubieten. Unter Aufrechnung versteht man, dass eine vergleichsweise geringe Summe angeboten wird, mit der die Forderung abgegolten ist. Für viele Gläubiger ergibt sich daraus eine Möglichkeit, zumindest die Begleichung eines Teils der ausstehenden Zahlungen zu erreichen. Auch damit die Gläubiger entsprechend der Höhe der Forderungen fair behandelt werden können, muss eine Aufstellung der Forderungen durchgeführt werden.